Habt ihr euch auch schon häufiger gefragt wie unser politisches System eigentlich funktioniert und was eure Wahl für eine Wirkung erzielt? Hier geben wir euch Antworten auf wichtige Fragen, die für eure Wahl interessant sein können.
Warum solltest du wählen gehen?
1. Weil es dein Recht und Privileg ist! Durch die Wahl entsenden wir als Volk unsere Vertreter:innen und du kannst mit deiner Wahl entscheiden, wer dich im Landtag vertreten soll.
2. Weil jede Stimme zählt!
Oft geht eine Wahl sehr eng aus. Da kommt es dann auf jede einzelne Stimme an, um der Partei zu helfen, die du unterstützen möchtest. Deine Stimme ist wichtig!
3. Weil andere entscheiden, wenn du nicht wählst!
Werden Stimmen nicht abgegeben, gehen sie verloren. Wenn du nicht wählen gehst, entscheiden andere darüber, wer dich vertritt.
4. Weil Wählen dich vor Extremismus schützt!
Wer nicht wählt, erleichtert es extremistischen Strömungen, einen größeren Einfluss auf die Politik zu bekommen. Eine hohe Wahlbeteiligung kann ein böses Erwachen verhindern. Deine Stimme ist deswegen wichtig.
5. Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert!
Einer Partei einen Denkzettel verpassen, indem du nicht wählst, funktioniert nicht. Deine Stimme fällt einfach unter den Tisch. Nicht zu wählen schadet keiner Partei. Wählst du hingegen, kannst du eine Partei klar der anderen vorziehen.
6. Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen!
Die Politik entscheidet heute über viele Themen von morgen, die uns in Zukunft betreffen werden. Nichtwähler*innen verzichten darauf, Verantwortung für ihre Zukunft zu übernehmen und sie mitzugestalten.
7. Weil du aktiv die Politik beeinflussen kannst!
Mit deiner Stimme nimmst du Einfluss auf die Politik. Und somit auf wichtige Fragen des Alltags und deiner Zukunft. Sollte dir Politik nicht gefallen, misch dich lieber konstruktiv ein, anstatt dich zurück zu ziehen, denn genau so funktioniert eine Demokratie.
Du weißt nicht, wen du wählen sollst und keine:r kann dich so richtig überzeugen?
Informiere dich hier über die Parteien und Kandidat:innen aus Kassel oder teste im Wahl-O-Mat, welche Parteien am meisten mit deinen Einstellungen übereinstimmen. Wäge ab, wer dich am meisten überzeugt und werde im Zweifelsfall selbst politisch aktiv um Veränderungen mitzugestalten.
Nutze deine Stimme!
Du bist noch keine 18 Jahre alt und darfst daher nicht mitentscheiden? Dann mache mit bei unserer U18-Wahl und mache deine Stimme damit sichtbar!
Wie funktioniert die Landtagswahl?
Mit deiner Wahl entscheidest du, welche Politiker:innen für die nächsten fünf Jahre als Abgeordnete in den Hessischen Landtag einziehen. Sie vertreten damit für diese Zeit deine Meinungen und deine Interessen.
Zum Wählen musst du mindestens 18 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und deinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen haben. Du kannst dich in einer Partei auch selbst zur Wahl aufstellen lassen. Dafür musst du mindestens 21 Jahre alt sein.
Hessen wird zur Landtagswahl in 55 Wahlkreise aufgeteilt. Wenn du wahlberechtigt bist, erhältst du spätestens 21 Tage vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, WO und WANN du deine Stimme abgegeben kannst. Falls du an dem Wahltag keine Zeit hast, kannst du auch Briefwahlunterlagen beantragen. Auch das ist auf der Wahlbenachrichtigung erklärt.
Die Landtagswahl ist eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl. Das heißt, auf dem Stimmzettel darfst du zwei Stimmen abgeben. Mit der Erststimme wählt du eine Person, die aus deinem Wahlkreis kommt. Die Person mit den meisten Stimmen darf dann direkt in den Landtag einziehen. Deswegen heißt die Erststimme auch Direktmandat.
Mit der Zweitstimme wählst du eine Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen für eine Partei entscheidet wie viele Sitze diese im Landtag bekommt (Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens 5% aller Stimmen erhält). Der Hessische Landtag hat insgesamt 110 Sitze. Wenn Partei X nun 20 dieser Sitze zustehen, füllt sie diese Sitze zunächst mit den Direktmandaten auf. Bleiben Sitze danach frei, füllt die Parte diese Sitze mit der sogenannten Landesliste der Partei auf.
Sollte Partei X nun in mehr als 22 Wahlkreisen die meisten Stimmen für ihre Kandidat:innen erhalten haben, und damit mehr Direktmandate als Sitze, bekommt die Parte sogenannte Überhangsmandate. Alle 22 Kandidierenden ziehen in den Landtag ein.
Um das prozentuale Zweitstimmenergebnis wieder herzustellen, bekommen andere Parteien auch mehr Mandate (sogenannte Ausgleichsmandate).
Warum haben wir überhaupt eine Landesregierung?
In Deutschland haben wir ein föderalistische System. Das heißt, dass die Gliederungen einzelner Länder in einem übergreifendem Gesamtstaat, bei uns ist das der Bund, zusammenwirken. Mit diesen Strukturen soll eine Machtzentrierung, wie zu Zeiten des Nationalsozialismus, verhindert werden. Die Gliederungen in Länder soll den Bürger:innen darüber hinaus den Zugang zur Politik vereinfachen und bürgernahe Entscheidungen ermöglichen. Auf Landesebene können regionale Unterschiede berücksichtigt und damit die Vielfalt der Bundesrepublik Deutschland erhalten bleiben. Um die Bedarfe und Herausforderungen der Länder auch bei der bundesweiten Gesetzgeben zu berücksichtigen, sind die Länder auf Bundesebene im Bundesrat vertreten.
Welche Aufgaben auf Bundesebene und welche auf Landesebene entschieden werden und welche Ebene welche Kompetenzen besitzt, ist im Grundgesetz festgelegt. Zu den Kompetenzen auf Bundesebene gehören z.B. außenpolitische Angelegenheiten oder die Währung.
Die Kompetenzen der Landesebene liegen z.B. in der Bildungspolitik, dem Strafvollzug bzw. der Organisation der Polizei, oder der Organisation des öffentlichen Nahverkehrs und noch vieles mehr.
Neben den ganz klar festgelegten Zuständigkeiten, gibt es auch konkurrierende Kompetenzen. Dabei gilt, dass Länder nur dann aktiv werden können, wenn der Bund von seiner Zuständigkeit keinen Gebrauch macht.
In vielen Bereichen ist die Zuständigkeiten nicht so einfach zu bestimmen, insbesondere dann, wenn es um die Klärung der Finanzierungen bzw. der Priorisierung bei der Umsetzung von mehreren Projekten geht. Gerade deshalb ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, aber auch zwischen den Ländern enorm wichtig. In Kassel, das nah an der Grenze zu Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen liegt, kann man z.B. feststellen, dass die Zugverbindungen innerhalb Hessens (z.B. Richtung Marburg oder Frankfurt), viel besser sind als in die Städte der anderen Bundesländer (z.B. nach Dortmund). Das liegt daran, dass der Nahverkehr Ländersache ist und damit die Planung neuer Strecken oder deren Sanierung über die Landesgrenze hinweg viel schwieriger ist.
Welche Aufgaben hat der Landtag?
Im Hessischen Landtag vertreten die ca. 110 Abgeordneten die Interessen der ca. 6 Mio. hessischen Bürger:innen. Die Landesregierung hat dabei vier zentrale Aufgaben:
- Die Regierungsbildung, d.h. zum Beispiel die Wahl einer Landtagspräsidentin oder eines Landtagspräsidenten sowie den/die Ministerpräsident:in.
- Die Gesetzgebung, d.h. Gesetze für das Bundesland Hessen zu beraten und zu beschließen. Zu welchen Themen die Landesregierung Gesetze beschließen kann, haben wir bei der Frage "Warum haben wir eine Landesregierung" genauer erklärt.
- Mit Gesetzen schreibt der Landtag der Regierung vor, wie z.B. Steuergelder ausgegeben werden können oder wie viele neue Lehrer:innen eingestellt werden. Bei der Regierungskontrolle überprüfen die Abgeordneten, ob die Regierung die Vorgaben auch einhält.
- Öffentlichkeit herstellen, d.h. sich mit Bürger:innen auszutauschen, Bürger:innen zu informieren und die Stimmen der Bürger:innen bei der Arbeit des hessischen Landtags zu berücksichtigen.
Welche Wahlkreise gibt es in Kassel?
Die Stadt Kassel ist in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Sie tragen die Bezeichnungen „Wahlkreis 3 – Kassel‐Stadt I“ und „Wahlkreis 4 – Kassel‐Stadt II“.
Wahlkreis 3, Kassel‐Stadt I (West)
Er umfasst die Stadtteile: Vorderer Westen, Wehlheiden, Bad Wilhelmshöhe, Brasselsberg, Süsterfeld/Helleböhn, Harleshausen, Kirchditmold, Oberzwehren, Nordshausen und Jungfernkopf.
Wahlkreis 4, Kassel‐Stadt II (Ost)
Er umfasst die Stadtteile: Mitte, Südstadt, Rothenditmold, Nord (Holland), Philippinenhof‐Warteberg, Fasanenhof, Wesertor, Wolfsanger/Hasenhecke, Bettenhausen, Forstfeld, Waldau, Niederzwehren und Unterneustadt.
Wie kannst du politische mitwirken?
Um dich politisch einzubringen und mitzuwirken, gibt es verschiedene Möglichkeiten, von denen wir einige hier nennen möchten:
- Wahlen: indem du deine Stimme einer Politikerin oder einem Politiker bzw. einer Partei gibst, entscheidest du, wer dich in der Regierung vertritt und welche politische Richtung eingeschlagen wird. Auch wenn die Landes-, Bundes- oder Europaebene weit weg von deinem Alltag erscheinen, geben diese Ebenen für viele Bereiche den Handlungsspielraum für die kommunalen Entscheidungsmöglichkeiten vor. Allerdings darf man auf Bundesebene erst ab 18 Jahren wählen und auch auf Landesebene ist - mit Ausnahme von Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein - das Wahlalter ab 18 Jahren.
- Demonstrationen: Jeder Mensch hat in Deutschland das Recht seine Meinung mittels einer Demonstration zum Ausdruck zu bringen. Je mehr Menschen bei einer Demonstration mitmachen, desto eher fordern sie die Politiker:innen auf, sich mit der Thematik auseinander zu setzen und zu handeln.
- Petitionen: bezeichnen die Möglichkeit, ein Gesuch oder eine Beschwerde an Ämter zu richten, angehört zu werden und in Folge keinerlei Benachteiligung befürchten zu müssen. Petitionen können als Einzelpersonen eingereicht werden. Öffentlich diskutiert werden sie aber nur, wenn genügend Unterstüter:innen-Unterschriften gesammelt wurden. Es gibt auch die Möglichkeit von digitalen Petitionen. Je größer jedoch die öffentliche Wahrnehmung und das öffentliche Interesse ist, desto mehr helfen sie dabei den Druck auf die handelnden Personen zu erhöhen und tatsächlich etwas zu ändern.
- Volksbegehren ermöglichen die direkte Mitsprache auf Landes- bzw. Bundesebene. Damit ein Volksbegehren erfolgreiche ist, d.h. im Landesparlament behandelt werden muss, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter Vorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger:innen nach Ablehnung des Bürgerbegehrens die Möglichkeit einen Volksentscheid zu verlangen.
Auf Landesebene sind die Regelungen, die erfüllt sein müssen, sehr unterschiedlich und werden dadurch auch unterschiedlich oft genutzt. In Hessen sind sie so streng, dass es bislang noch nie zu einem erfolgreichen Volksbegehren kam.
Auf kommunaler Ebene nennt man diese Instrument Bürgerbegehren.
Auch wenn die folgenden Möglichkeiten zur Mitbestimmung zunächst auf kommunaler Ebene sind, haben sie dennoch jeweils auch übergeordnete Vertretungen auf Landesebene, die so auch auf die Landespolitik Einfluss nehmen können.
- Viele Jugendverbände, z.B. Feuerwehrjugenden, Sportvereine oder Pfadfinder*innen sind über den Kasseler Jugendring zusammengeschlossen, um die Interessen der außerschulischen Jugendarbeit in der Politik zu vertreten. Der Kasseler Jugendring hat Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss, sowie dessen Unterausschüssen und ist Mitglied in einigen politischen Netzwerken auf kommunaler Ebene. Auf Landesebene vertritt der hessischen Jugendring die Interessen gegenüber der Landesregierung.
- Über die Schüler*innenvertretung habt ihr die Möglichkeit Einfluss an den Entscheidungen eurer Schulen zu nehmen und die Interessen eurer Mitschüler*innen zu vertreten. Auch die Schülervertretung ist auf städtischer (Stadtschüler*innenrat), sowie Landesebene (Landesschüler*innenvertretung Hessen) organisiert und arbeitet in vielen Bereichen mit.
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Für die Stadt Kassel ist noch ein weiteres Element der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung in Planung, ein sogenanntes repräsentatives Jugendgremium. Dessen Ziel wird es sein, aktiv in der Kommunalpolitik in Kassel mitzuwirken. Das kann über die Mitarbeit in städtischen Gremien passieren oder dadurch die Interessen junger Menschen anderweitig in der Öffentlichkeit zu vertreten, beispielsweise durch Kampagnen. Nach den bisherigen Plänen können sich alle jungen Menschen die in Kassel wohnen und zwischen 13 und 19 Jahre alt sind zu Wahl aufstellen lassen. Wählen dürften ebenfalls alle jungen Menschen die in Kassel wohnen, allerdings ab 13 bis 21 Jahren.
Aktuell befindet sich das Jugendgremium jedoch noch in der Planungsphase und ist noch nicht von der Kommunalpolitk beschlossen. Auf Landesebene gibt es die Hessische Union zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressen, die ein Zusammenschluss kommunaler Jugendgremien darstellt.